Welche Leistungen gibt es im FSJ?

Lena
Foto: ©Peter Schubart/Photoplan

„Ein freiwilliges Jahr prägt. Nicht nur für ein paar Tage oder Monate, sondern für das ganze weitere Leben.“

Mit welchen Leistungen können die Freiwilligen während ihres FSJ rechnen? Bekommen sie ein Gehalt, Lohn, eine Vergütung oder ein Taschengeld? Welche sonstige Leistungen und Vergünstigungen können erwartet werden?

Taschengeld

Das FSJ gilt nicht als Arbeitsverhältnis – entsprechend gibt es am Monatsende auch keinen Lohn oder Gehalt, sondern eine Anerkennung für das Engagement in Form eines Taschengeldes. Der Gesetzgeber hat für dieses Taschengeld eine monatliche Höchstgrenze festgelegt, damit dieser Charakter erhalten bleibt. Die Höchstgrenze wird jährlich angepasst. Jeder FSJ-Träger legt die Höhe des Taschengeldes individuell fest. Für die Freiwilligen besteht während des Freiwilligen Sozialen Jahres Kindergeldanspruch, Anspruch auf Kinderfreibeträge oder auf andere kinderbezogene Leistungen.

Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken-, Arbeitslosen,- Renten- und Pflegeversicherung)

Die Freiwilligen im FSJ sind beitragsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Während des FSJs besteht die Pflicht, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein. Die ausschließliche Versicherung bei einer Privaten Krankenkasse ist während des FSJ ausgeschlossen. Es besteht weiterhin eine Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden alleine von der Einsatzstelle oder dem FSJ-Träger eingezahlt (also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Waisenrente

Eine Waisen- oder Halbwaisenrente kann während des FSJ längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bezogen werden.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten zu den Seminaren werden erstattet.
FSJ-Leistende können in Hessen das Schülerticket Hessen erwerben. Dieses Schülerticket ermöglicht eine einfache, preisgünstige und hessenweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der Schülerticket kosten im freien Verkauf - also an Verkaufsstellen von RMV, NVV und VRN - 365 Euro pro Jahr (1 Euro am Tag).

FSJ-Ausweis

Sobald die Freiwilligen ihren Dienst angetreten haben, erhalten sie einen FSJ-Ausweis.

Urlaubsanspruch

Es besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch von 24 Arbeitstagen in zwölf Monaten Dienstzeit. Bei kürzerer Einsatzzeit entsprechend weniger. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz haben Minderjährige einen längeren Anspruch auf Urlaub.

Das FSJ besteht im Wesentlichen aus dem praktischen Einsatz in der Einsatzstelle und der Teilnahme an mehreren Seminaren. Beide Teile zusammen machen ein FSJ aus. Ein praktischer Einsatz ohne Seminar ist kein FSJ und umgekehrt genauso. Seminare und Einsatz ergänzen sich und dienen gemeinsam dazu, das gesetzlich vorgeschriebene Ziel eines FSJ zu erreichen.

Praktischer Einsatz in der Einsatzstelle

Vollzeit

Die genaue Stundenzahl ist abhängig davon, welche Vollzeit-Arbeitszeiten in der Einsatzstelle bestehen. In der Regel liegen sie zwischen 38,5 und 42 Stunden pro Woche. In manchen Einrichtungen gibt es Schicht- und Wochenenddienste. Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Arbeitsmarktneutralität

Der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität besagt, dass ein FSJ-Einsatz keine Fachkräfte ersetzen oder der freiwillige Dienst die Schaffung von normalen Arbeitsplätzen verhindern darf. Es ist lediglich eine Unterstützung der Fachkräfte durch zusätzliche Hilfstätigkeiten.

Individualität

FSJ-Teilnehmende sollen entsprechend ihrer Persönlichkeit, Fähigkeiten, Erfahrungen und ggf. Wünsche eingesetzt werden. Wichtig ist, dass sie dabei nicht überfordert werden oder sich selbst überfordern. Sie übernehmen Verantwortung, haben aber nie die alleinige Verantwortung. Diese bleibt immer bei den Fachkräften.

Seminare

25 Tage im Jahr

Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einem zwölfmonatigen FSJ mindestens 25 Tage. Sie sind Bestandteil des FSJ und kein Urlaub. Manche FSJ-Träger bieten mehr als die vorgeschriebenen 25 Seminartage an. Es gibt mindestens je ein 5-tägiges Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar. Die restlichen 10 Tage können als einzelne Tage, Blöcke oder Wochen organisiert sein. Die FSJ-Träger verteilen diese Seminartage unterschiedlich.

Inhalte

Die Seminare sind keine Lehrgänge. Es geht also in erster Linie nicht um das Vermitteln von Fachwissen und Erwerb von Zertifikaten. Die Inhalte sind sehr individuell und abhängig von FSJ-Träger und Einsatzbereich. Die Seminare dienen dazu:

  • über die Einsatzerfahrungen zu reflektieren
  • Ideen für das Bewältigen problematischer Situationen zu bekommen
  • Verständnis für die Menschen aus dem Arbeitsbereich zu entwickeln
  • sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen und Themen zu beschäftigen
  • als Persönlichkeit zu wachsen
  • zu erfahren wie man mit Stress und Überforderung umgehen kann
  • Berufsorientierung zu erlangen usw.

Grundlage des freiwilligen sozialen Jahres ist eine vor Beginn des Dienstes zu schließende schriftliche Freiwilligenvereinbarung zwischen FSJ-Träger, Einsatzstelle und Freiwilligen. Sie regelt Rechte und Pflichten aller Beteiligten.

Aufgaben der Einsatzstelle

  • Einsatz gemäß den Vorgaben des Gesetzes und der persönlichen Voraussetzungen der Freiwilligen
  • Fachliche Anleitung während des FSJ
  • Vermittlung von fachlichem Wissen, sofern es zur Ausübung des Einsatzes notwendig ist
  • Gewährung des Urlaubsanspruches
  • Gewährleistung, dass eine Seminarteilnahme möglich ist
  • Auszahlung des Taschengeldes und anderer finanzieller Leistungen (bei einigen Trägern übernehmen das die FSJ-Träger)

Aufgaben des FSJ-Trägers

  • Beratung bei der Auswahl einer geeigneten Einsatzstelle
  • Vertragsausstellung
  • Begleitung durch pädagogische Fachkräfte während des kompletten FSJ (z. B. Unterstützung bei Konflikten)
  • Auszahlung des Taschengeldes und anderer finanzieller Leistungen (bei einigen FSJ-Trägern übernehmen das die Einsatzstellen)
  • Ausstellen von Bescheinigungen und Zeugnissen

In der Regel sollte ein FSJ 12 Monate dauern. Es ist aber grundsätzlich möglich ein FSJ zwischen 6 und 18 Monaten abzuleisten. Wichtig ist, dass du, der FSJ-Träger und die Einsatzstelle schriftlich festlegen wie lange das FSJ dauert.
Es ist möglich, dass du deinen Vertrag kündigst. Sollte dann dein Einsatz kürzer als 6 Monate dauern gilt das  nicht als FSJ. Genauso ist es möglich, das FSJ zu verlängern, wenn alle Vertragsparteien zustimmen.

Die meisten Freiwilligen beginnen das FSJ zwischen August und Oktober. Bei einigen FSJ-Trägern kann man auch zu einem anderen Zeitpunkt beginnen.

Die gesetzliche Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein. In Hessen gilt für das FSJ die erweiterte Vollzeitschulpflicht, welche 10 Jahre umfasst. Ein Schulabschluss ist nicht notwendig. Außerdem darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Wer also 27 Jahre und älter ist, kann kein FSJ absolvieren.
Der Freiwillige muss einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig. Somit können ein FSJ auch Asylbewerber, Flüchtlinge oder Ausländer machen, die ein Visum für das FSJ haben.

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen