Kann ich das FSJ auch in Teilzeit leisten?

Till
Foto: ©Peter Schubart/Photoplan

„In meinem FSJ habe ich eine Menge an Erfahrungen gesammelt.“

Ein FSJ kann auch in Teilzeit absolviert werden.

Ein FSJ in Teilzeit muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Ein FSJ in Teilzeit ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse ist, wenn ein eigenes Kind oder ein / eine Angehörige betreuen werden muss, wegen einer Schwerbehinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen. Auch so genannte vergleichbare schwerwiegende Gründe, wie z. B. die Teilnahme an einem Bildungs- und Qualifizierungsangebot oder der Besuch von Sprach- und Integrationskursen, können als Begründung für eine Teilzeitregelung herangezogen werden.

Auch wenn ein FSJ schon begonnen wurde, kann zusätzlich eine Teilzeitregelung vereinbart werden.

Die Einsatzstelle muss einer Teilzeitregelung zustimmen. Auch der FSJ-Träger muss den Absprachen über ein FSJ in Teilzeit zwischen Einsatzstelle und FSJ-Leistendem zustimmen und die Vereinbarung entsprechend dokumentieren.

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