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Wie ist die Zusammenarbeit mit Träger und Einsatzstelle?
Aufgaben der Einsatzstelle:
- Einsatz gemäß den Vorgaben des Gesetzes und der persönlichen Voraussetzungen der Freiwilligen
- Fachliche Anleitung während des FSJ
- Vermittlung von fachlichem Wissen, sofern es zur Ausübung des Einsatzes notwendig ist
- Gewährung des Urlaubsanspruches
- Gewährleistung, dass eine Seminarteilnahme möglich ist
- Auszahlung des Taschengeldes und anderer finanzieller Leistungen (bei einigen Trägern übernehmen das die Träger)
Aufgaben des Trägers:
- Beratung bei der Auswahl einer geeigneten Einsatzstelle
- Vertragsausstellung
- Begleitung durch pädagogische Fachkräfte während des kompletten FSJ (z. B. Unterstützung bei Konflikten)
- Auszahlung des Taschengeldes und anderer finanzieller Leistungen (bei einigen Trägern übernehmen das die Einsatzstellen)
- Ausstellen von Bescheinigungen und Zeugnissen
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