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Verdienen
Die Leistungen
Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit. Die Freiwilligen werden als Hilfskräfte neben den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Deshalb beziehen sie auch kein Gehalt.
Die Träger bieten ein Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung. In Einzelfällen werden auch Fahrtkosten und Essensgeld ausgezahlt. Außerdem behalten die Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld.
Die FSJ-Helferinnen und Helfer sind voll sozialversichert. Der Träger ist verantwortlich für die Beitragszahlung an die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Im FSJ gibt es auch Urlaub. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage im Kalenderjahr. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch länger Urlaub nehmen.
Zeugnis. Die Freiwilligen können auf Wunsch ein Zeugnis mit berufsqualifizierenden Merkmalen des Dienstes erhalten.