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Das Freiwillige Soziale Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen vom Abschluss der Vollzeit-Schulpflicht bis zum Alter von 27 Jahren die Chance, ein Jahr lang etwas für sich und andere Menschen zu tun. Das FSJ beginnt in der Regel am 1. August oder 1. September.
Die Idee eines Freiwilligendienstes entstand 1954. Damals herrschte großer Personalmangel in den sozialen Einrichtungen der Bundesrepublik. Deshalb riefen die Kirchen junge Christen dazu auf, ein Jahr ihres Lebens für andere Menschen zu geben.
1964 wurde das Freiwillige Soziale Jahr gesetzlich verankert. Das Gesetz regelt die möglichen Einsatzfelder der Helferinnen und Helfer und ihre pädagogische Betreuung durch die FSJ-Träger.
Heute ist das FSJ ein soziales Bildungsjahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten sowohl in Krankenhäusern, Altenheimen und anderen sozialen wie auch in kulturellen und sportlichen Einrichtungen. Während des FSJ besuchen sie Seminare - zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur Diskussion von fachlichen, sozialen oder politischen Themen.
FSJ anstelle von Zivildienst. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich für ein 12-monatiges FSJ verpflichten.